Sie planen ein Feuerwerk für einen bestimmten Anlass?
Sie planen ein Feuerwerk für einen bestimmten Anlass?
Wie z.B.
-Feuerwerk zu Präsentationen
-Feuerwerk zu Hochzeiten
-Feuerwerk zu Geburtstagen
-Feuerwerk zu Firmenjubiläen
-Feuerwerk zu Familienfeiern
-Feuerwerk zu Silvester
-Feuerwerk zu Scheidungen
-Feuerwerk zu Betriebsfeiern
-Feuerwerk zu Stadt- und Gemeindefesten
dann sind sie bei uns genau richtig.
Alle Feuerwerke veranstalten wir als Kleinfeuerwerk (Kat. 2) oder Großfeuerwerk (Kat. 4), je nach Wunsch. Hierzu übernehmen wir selbstverständlich auch alle Formalitäten bei Auftragsvergabe.
Die Art des Feuerwerkes (Klein-/Großfeuerwerk) ist u.a. auch von den Örtlichen Gegebenheiten und den einzuhaltenden Sicherheitsabständen abhängig.
Ca. 3 Wochen (mindestens 14 Tage) vor dem geplanten Veranstaltungstermin sollten alle Genehmigungen eingeholt werden. Setzen Sie sich deshalb rechtzeitig telefonisch oder über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.
Wir sind Erlaubnisinhaber nach §7 Sprengstoffgesetz, und für alle unsere Veranstaltungen voll Haftpflichtversichert.