Als Gewerbe Feuerwerk kaufen und sofort abholen
Sie möchten Feuerwerkskörper schon vor Silvester abholen, z.B. um Ihr Silvesterfeuerwerk frühzeitig vorbereiten zu können, oder selbst zu verkaufen? Kein Problem! Als Gewerbetreibender können Sie sich das ganze Jahr über Feuerwerkskörper (der Kategorie 2) bei uns im Shop bestellen und jederzeit abholen. Dabei gilt es jedoch ein paar Dinge zu beachten.
– auch wenn Sie schon vor Silvester Ihr Feuerwerk haben, dürfen Sie die Feuerwerkskörper unterhalb des Jahres nicht ohne Genehmigung zünden, es sei denn Sie haben eine Pyrotechniker-Erlaubnis nach §7 oder §27 SrpengG. Zu Silvester darf jedermann zünden.
– Ärzte, Anwalts- oder Steuerkanzleien u.Ä. oder Vereine zählen nicht zu den Gewerbetreibenden und können nicht vor den gesetzlich geregelten Tagen mit Feuerwerk beliefert werden
– ansonsten ist es egal welches Gewerbe Sie betreiben!
– Sie müssen jedoch die Gewerbeordnung beachten und gegebenenfalls den Handel mit pyrotechnischen Erzeugnissen nachtragen lassen.
– Möchten Sie mit Feuerwerk umgehen, so müssen Sie die Aufnahme der Tätigkeit nach §14 SprengG. mind. 2 Wochen vorher der zuständigen Behörde anzeigen. Möchten Sie es untentgeldlich weitergeben, so gelten die Grundsätze des SprengG. d.h. die Abgabe ist nur an andere Gewerbetreibende oder Personen mit Feuerwerk-Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnisschein nach §7 und §27 SprengG. gestattet
– Sie müssen uns weiterhin diese Informationen bestätigen, indem Sie uns, vor Ort, ein Formular ausfüllen. Optional können Sie sich das Formular auch in unserem Download Bereich herunterladen und ausgefüllt bei der Abholung vorlegen.