Hinweise zum Shop

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zum Shop…

 

 Feuerwerk kaufen im Feuerwerk Shop für:

  • Silvesterfeuerwerk
  • Jubiläum und Geburtstag, Hochzeitsfeuerwerk
  • Mitarbeiterfest, Betriebsfeier und Konzert
  • Kirchweih, Dorffest und Volksfest
  • Feuerwerkskörper Verkauf für alle Anlässe

Hinweise zu Ihrem Einkauf in unserem Onlineshop

Die Auslieferung von Kategorie-2-Feuerwerk darf zu Silvester nur an über 18-Jährige erfolgen. Die Abgabe der Feuerwerksartikel zu Silvester darf aus gesetzlichen Gründen erst An den letzten drei Tagen im Jahr stattfinden (außer einer dieser Tage fällt auf den Sonntag, dann erfolgt die Abgabe bereits ab 28.). an den Endverbraucher erfolgen. Für Hochzeitsfeuerwerk oder Geburtstagsfeuerwerk oder auch Feuerwerke zu anderen Festen unterhalb des Jahres benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, damit Sie das Feuerwerk zünden dürfen. Nur damit dürfen wir als Feuerwerk-Händler Feuerwerkskörper unterhalb des Jahres an Sie aushändigen. Die ist gesetzlich geregelt aber kein Grund davor zurückzuschrecken. Diese Genehmigung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde, und das ist meist nicht kompliziert. Formular Ausnahmegenehmigung Feuerwerk zum Download

So geht’s….

Wenn Sie Feuerwerkskörper unter dem Jahr in unserem Onlineshop bestellen, senden Sie uns einfach eine Kopie Ihres Gewerbescheines (gilt nicht als Ausnahmegenehmigung, sondern berechtigt nur zum Kauf, nicht zum abbrennen) oder der Genehmigung sowie (falls noch nicht vorliegend) einen Altersnachweis (z. B. Kopie des Personalausweises) per Email vor oder nach der Bestellung zu. Für Bestellungen zu Silvester ist lediglich der Altersnachweis nötig. Damit steht Ihrem Feuerwerksvergnügen nichts mehr im Wege!

Ganzjahres Feuerwerk der Kat. T1 können Sie ebenfalls bei uns erwerben dafür benötigen wir lediglich
eine T1-Bestätigung.